Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen aktuellen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung der AGB durch Ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragsverhandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. 

2. Angebote

Damit ein Vertrag zustande kommt, muss grundsätzlich eine Seite ein Angebot stellen und die andere dieses annehmen. Die Bindung des Angebotes legt der Anbieter fest. 

3. Preis

Die Preise sind freibleibend netto, exklusive MwSt, ab Werk Wolkersdorf. Eine Preisbindung gilt nur entsprechend dem im Angebot angeführten Zeitraum.

4. Verpackung

Sofern im gültigen Vertrag die Kosten der Verpackung nicht festgelegt sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt unsere Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht zu einer Weiterveräußerung oder Verpfändung berechtigt.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Unberechtigte Skontoabzüge werden ausnahmslos eingefordert. Der Kaufpreis ist sofort fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe des zu diesem Zeitpunkt aktuellen 3-Montats Euribor Zinssatzes zu verrechnen.  Allfällige Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als die vereinbarten Zahlungen geleistet werden. Wir haben das Recht, bei Nichteinhaltung von Teilzahlungsabmachungen die sofortige Bezahlung zu fordern. Wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bezahlung nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so wird die gesamte restliche Schuld fällig.
Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch die Geltendmachung von Gewährleistungs- Schadenersatz- Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Wegen derartiger Ansprüche stehen dem Kunden auch keinerlei Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen gegenüber uns aus anderen Geschäftsfällen können nur nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder nach Anerkenntnis unsererseits gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

Bei Aufträgen die aus mehreren Anlagenteilen bestehen oder aus unterschiedlichen Leistungen, sind wir berechtigt nach jeder Teillieferung oder Teilerfüllung des Auftrages eine Teilrechnung zu stellen. Bei Abschluss des Projektes erfolgt eine Schlussrechnung des gesamten Auftrages.

7. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BmwA) über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 20,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechende Zinsen auf allfällige Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

8.  Rechtswahl

Es gelten ausschließlich die Vereinbarungen kaufmännischer Gepflogenheiten des österreichischen und materiellen Rechtes. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Wien.

10. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.